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Ein Jungvogel hat die besten Überlebenschancen, wenn er von den
Altvögeln gefüttert und betreut wird. Eine goldene Regel lautet
deshalb: Lassen Sie Jungvögel dort, wo sie sind! In den seltensten
Fällen sind sie wirklich verlassen.
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Einschreiten sollten Sie nur, wenn Sie sicher sind, dass der Vogel in
Gefahr ist: zerstörtes Nest, Tod der Eltern. Sitzt ein Jungvogel auf
der Strasse oder ungeschützt vor Katzen oder Regen, so heben Sie ihn
auf und setzen Sie ihn in die nächste Hecke oder Baum. Wenn Sie auf
Distanz (mind. 50 m) festgestellt haben, dass der Jungvogel während
einer Stunde nicht von den Eltern gefüttert wird, können Sie ihn in
Obhut nehmen.
Sie müssen aber wissen, dass alle Nesthocker, ausser den Singvögeln,
ausserordentlich schwierig aufzuziehen sind. Zudem ist für die Pflege
und Haltung von wildlebenden Vogelarten eine Haltegenehmigung
erforderlich, die vom Kanton erteilt werden muss.
Detailliertere Informationen finden Sie im Merkblatt des SVS und der Schweizerischen Vogelwarte, das Sie herunterladen können.
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