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Jungvögel
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Ein Jungvogel hat die besten Überlebenschancen, wenn er von den Altvögeln gefüttert und betreut wird. Eine goldene Regel lautet deshalb: Lassen Sie Jungvögel dort, wo sie sind! In den seltensten Fällen sind sie wirklich verlassen.

 

Einschreiten sollten Sie nur, wenn Sie sicher sind, dass der Vogel in Gefahr ist: zerstörtes Nest, Tod der Eltern. Sitzt ein Jungvogel auf der Strasse oder ungeschützt vor Katzen oder Regen, so heben Sie ihn auf und setzen Sie ihn in die nächste Hecke oder Baum. Wenn Sie auf Distanz (mind. 50 m) festgestellt haben, dass der Jungvogel während einer Stunde nicht von den Eltern gefüttert wird, können Sie ihn in Obhut nehmen.

Sie müssen aber wissen, dass alle Nesthocker, ausser den Singvögeln, ausserordentlich schwierig aufzuziehen sind. Zudem ist für die Pflege und Haltung von wildlebenden Vogelarten eine Haltegenehmigung erforderlich, die vom Kanton erteilt werden muss.

Detailliertere Informationen finden Sie im Merkblatt des SVS und der Schweizerischen Vogelwarte, das Sie herunterladen können.

 
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